Für Ihr Recht
Neben entschlossenem Vorgehen benötigt jede erfolgreiche Rechtsvertretung eine solide universitäre Ausbildung und ausreichend einschlägige Berufserfahrung. Ich habe am Juridicum der Universität Wien das rechtswissenschaftliche Diplom- und Doktoratsstudium erfolgreich abgeschlossen. Seit 2012 bin ich in Wien als Rechtsanwalt tätig. Doch auch der Dienstbetrieb im hierarchischen Gefüge eines Wachkörpers des Exekutivdienstes und die damit verbundenen Probleme und Konflikte sind mir aus eigener Wahrnehmung bekannt. Dieser Hintergrund erlaubt es mir, Sie qualifiziert zu vertreten, Ihren Interessen Gehör zu verschaffen und Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Amtshaftungsrecht
Regelmäßig vertrete ich Exekutivbedienstete gegen die Republik Österreich. Dabei handelt es sich um Amtshaftungsklagen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen mit dienstlichem Zusammenhang. Oftmals haben meine Mandanten Ansprüche auf Zahlung von Schmerzengeld, Heilungskosten und Verdienstentgang sowie auf Feststellung künftiger Schäden, weil sie am Arbeitsplatz Mobbing ausgesetzt sind oder sich mit einem gefährlichen Krankheitserreger infiziert haben. Dafür zuständig ist jenes Landesgericht, in dessen Sprengel sich die Rechtsverletzungen ereignet haben.
Schadenmeldungen an Rechtsschutzversicherer erstatte ich für meine Mandanten regelmäßig kostenlos.
Beamtendienstrecht und Disziplinarrecht
Seit Jahren vertrete ich vorwiegend Justizwachebeamte und Polizisten (aus ganz Österreich) vor den Dienst- und Disziplinarbehörden (I. Instanz), vor dem Bundesverwaltungsgericht (II. Instanz) und vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, also vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof (III. Instanz).
Diese Mandate betreffen vorwiegend die Abwehr
- von Mobbing am Arbeitsplatz,
- von ungerechtfertigten Kündigungen provisorischer Dienstverhältnisse,
- von ungerechtfertigten Disziplinarbeschuldigungen,
- von ungerechtfertigter Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen, und
- des Missbrauchs von Gesundheitsdaten,
sowie die Durchsetzung
- der Definitivstellung,
- von Ansprüchen nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz wegen Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg etwa aufgrund des Geschlechts, des Alters oder der Weltanschauung,
- der Gewährung von Nebengebühren und Zulagen,
- der Gewährung der Urlaubsersatzleistung,
- der Gewährung von besonderen Geldaushilfen nach dem GehG
Daneben betreffen die Mandate aber auch die Nichtgewährung von Nebengebühren, den Verfall von Erholungsurlaub und die Nichtgewährung der Urlaubsersatzleistung etc.
Schadenmeldungen an Rechtsschutzversicherer erstatte ich für meine Mandanten regelmäßig kostenlos.