Amtshaftungsrecht

Regelmäßig vertrete ich Exekutivbedienstete gegen die Republik Österreich. Dabei handelt es sich um Amtshaftungsklagen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen mit dienstlichem Zusammenhang. Oftmals haben meine Mandanten Ansprüche auf Zahlung von Schmerzengeld, Heilungskosten und Verdienstentgang sowie auf Feststellung künftiger Schäden, weil sie am Arbeitsplatz Mobbing ausgesetzt sind oder sich mit einem gefährlichen Krankheitserreger infiziert haben. Dafür zuständig ist jenes Landesgericht, in dessen Sprengel sich die Rechtsverletzungen ereignet haben.

Schadenmeldungen an Rechtsschutzversicherer erstatte ich für meine Mandanten regelmäßig kostenlos.