Beamtendienstrecht und Disziplinarrecht

Seit Jahren vertrete ich vorwiegend Justizwachebeamte und Polizisten (aus ganz Österreich) vor den Dienst- und Disziplinarbehörden (I. Instanz), vor dem Bundesverwaltungsgericht (II. Instanz) und vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, also vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof (III. Instanz).

Diese Mandate betreffen vorwiegend die Abwehr

  • von Mobbing am Arbeitsplatz,
  • von ungerechtfertigten Kündigungen provisorischer Dienstverhältnisse,
  • von ungerechtfertigten Disziplinarbeschuldigungen,
  • von ungerechtfertigter Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen, und
  • des Missbrauchs von Gesundheitsdaten,

sowie die Durchsetzung

  • der Definitivstellung,
  • von Ansprüchen nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz wegen Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg etwa aufgrund des Geschlechts, des Alters oder der Weltanschauung,
  • der Gewährung von Nebengebühren und Zulagen,
  • der Gewährung der Urlaubsersatzleistung,
  • der Gewährung von besonderen Geldaushilfen nach dem GehG

Daneben betreffen die Mandate aber auch die Nichtgewährung von Nebengebühren, den Verfall von Erholungsurlaub und die Nichtgewährung der Urlaubsersatzleistung etc.

Schadenmeldungen an Rechtsschutzversicherer erstatte ich für meine Mandanten regelmäßig kostenlos.